Aus Ausgabe 2/98 (August)

RBerG: Rechtsbeschwerde eingelegt, erste Reaktionen auf Selbstanzeigen

Im Verfahren gegen Detlev Beutner und Rainer Scheer von der TKDV-Initiative Braunschweig wegen angeblichen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) ist nun von Seiten der Verteidigung das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde beim OLG Braunschweig eingelegt worden. Auf die 50 Selbstanzeigen gab es bereits erste Reaktionen der Staatsanwaltschaften.

Da es sich hier um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren handelt, gibt es weder Berufung noch Revision, sondern lediglich die Rechtsbeschwerde als einziges zur Verfügung stehendes Rechtsmittel, das jedoch verfahrensrechtlich der Revision recht ähnelt. Da das OLG Braunschweig zu den drei reaktionärsten OLG´s der BRD zählt, sind die objektiven Erfolgschancen als relativ gering einzustufen. Gerade an diesem Gericht sind bis in die heutige Zeit gruselige Urteile zum RBerG gesprochen worden. Allerdings ist diese Instanz notwendig, um den Weg freizumachen für die Verfassungsbeschwerde (sog. Rechtsmittelerschöpfung), die bei Verwerfung der Revision auf jeden Fall eingelegt werden würde. Dort verspricht es dann wieder sehr interessant zu werden, da die Entscheidung durchaus wegweisend für das JUT-Konzept sein könnte.

Nach der Urteilverkündung am AG Braunschweig hatten Detlev und Rainer der Staatsanwaltschaft 50 Selbstanzeigen von KDV-BeraterInnen aus der gesamten Bundesrepublik, die seit Jahren Beratung für Kriegsdienstverweigerer in über 6.000 Fällen durchgeführt haben, übergeben. Diese hat die Staatanwaltschaft Braunschweig an die örtlich jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet. Nun gab es bereits erste Reaktionen. Es gab eine Vorladung der Polizei zur Bechuldigtenvernehmung, der allerdings nicht gefolgt werden wird. Außerdem drei Einstellungen, davon eine ohne Begründung in Nürnberg, zwei weitere in Münster und Berlin mit Begründungen. Diese sind nicht nur richtig nett, weshalb wir auf einen Abdruck auch nicht verzichten wollen, sondern gleichen sich auch noch wie ein Ei dem anderen, was den Verdacht nahelegt, daß die StA Braunschweig (unzulässigerweise) Tips gegeben hat, wie mit diesen umzugehen sei.

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