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Aus Ausgabe 2/98 (August)RBerG: Begründung der Staatsanwaltschaft zu den Verfahrenseinstellungen wegen SelbstanzeigenBetr.: Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Sie Bezug: Ihre Selbstanzeige vom 01.09.1997 Sehr geehrte/r Frau/Herr X im Hinblick darauf, daß die in Ihrer formularmäßig erstatteten Anzeige behaupteten angeblichen Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz hinsichtlich des Tatortes, der Tatzeit, der beratenen Personen und des jeweiligen Inhalts der Gespräche so wenig konkretisiert sind, daß sie eine Prüfung, ob der Verdacht einer tatbestandlichen Erfüllung der Voraussetzungen von Verstößen gegen das Rechtsberatungsgesetz überhaupt besteht, nicht ermöglichten, daß das den Betroffenen Detlev Beutner und Rainer Scheer vorgeworfene Verhalten, nämlich das Auftreten als Verteidiger in mehreren Strafprozessen wie ein Rechtsanwalt über zum Teil drei Instanzen, völlig anderer Qualität ist, als die von Ihnen angezeigten Handlungen und daß hinter der von Ihnen und diversen anderen erstatteten Anzeigen offenbar allein das Ziel steht, publikumswirksame Effekte in dem Verfahren gegen die Herren Beutner und Scheer zu erzielen, habe ich von der weiteren Verfolgung der angezeigten Taten gemäß § 47 OWiG abgesehen. Hochachtungsvoll Beglaubigt |
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