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13.08.99 Berufungsverhandlung im TKDV-Prozess gegen Christof Haug vertagtHeute begann vor der 70. Strafkammer am Landgericht Berlin die Berufungsverhandlung gegen Christof Haug. Nach fast vierstündiger Verhandlung wurde der Prozess auf Dienstag, 17. August, 13:30 Uhr (Saal 731) vertagt. Christof Haug wurde am 26. Juni 1998 vom Amtsgericht Tiergarten wegen Fahnenflucht und dreimaliger Befehlsverweigerung zu 11 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Diese Strafe ist das härteste Urteil gegen einen Totalen Kriegsdienstverweigerer seit Wiedereinführung der Wehrpflicht in Berlin 1990. Das Strafmaß der ersten Instanz liegt um einen Monat höher als die Dauer des Wehrdienstes. Zu Beginn der heutigen Verhandlung haben Christof Haug und
sein Rechtsanwalt Jörg Czech einen Antrag auf Aussetzung
der Verfahrens gestellt. In ihrer Begründung verwiesen sie
auf den Beschluss der Potsdamer Landgerichts vom März 1999.
In einem Prozess gegen den Vor dem Landgericht bestätigte Christof Haug die äußeren
Umstände der gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Er machte
nochmals deutlich, dass für ihn die Wehrpflicht verfassungswidrig
ist. Er legte dar, in welcher Weise die Wehrpflicht massiv Grund-
und Persönlichkeitsrechte verletzt. Daher sei sein konsequentes
Verhalten gegen die Wehrpflicht Christof Haug, dessen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung abgelehnt worden war, folgte seinem Einberufungsbescheid im Januar 1996 nicht. Erst im September jenes Jahres fassten ihn Feldjäger in Süddeutschland und brachten ihn in die Eutiner Kaserne. Dort blieb er in Zivil und verweigerte alle ihm erteilten Befehle. Nach insgesamt 53 Tage Arrest erhielt er ein Dienstverbot. Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär |
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