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11.08.99 Berufungsverhandlung gegen Totalen Kriegsdienstverweigerer Christof HaugAm Freitag, den 13. August 1999, wird um 9 Uhr am Landgericht Berlin (Turmstr. 91, Raum 105) die Berufungsverhandlung gegen Christof Haug eröffnet. Er wurde am 26. Juni 1998 vom Amtsgericht Tiergarten wegen Fahnenflucht und dreimaliger Befehlsverweigerung zu 11 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Diese Strafe ist das härteste Urteil gegen einen Totalen Kriegsdienstverweigerer seit Wiedereinführung der Wehrpflicht in Berlin 1990. Das Strafmaß liegt um einen Monat höher als die Dauer des Wehrdienstes. Gegen dieses Urteil ist er in die Berufung gegangen. Christof Haug, dessen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung abgelehnt worden war, folgte seinem Einberufungsbescheid im Januar 1996 nicht. Erst im September jenes Jahres fassten ihn Feldjäger in Süddeutschland und brachten ihn in die Eutiner Kaserne. Dort blieb er in Zivil und verweigerte alle ihm erteilten Befehle. Nach insgesamt 53 Tagen Arrest erhielt er ein Dienstverbot. Vor dem Amtsgericht bestätigte Christof Haug die äußeren
Umstände der gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Er stellte
die Problematik der Unverhältnismäßigkeit des
Eingriffs in die Grundrechte des Einzelnen durch die Wehrpflicht
dar. Seiner Auffassung nach ist die Wehrpflicht verfassungswidrig.
Vor diesem Hintergrund machte er auch Zweifel an der tatsächlichen
Wirksamkeit der Einberufung geltend. Diese Auffassung hat sich
im März 1999 das Potsdamer Landgericht in einem Prozess gegen
einen anderen Totalen Kriegsdienstverweigerer angeschlossen und
das Verfahren ausgesetzt. In der mündlichen Das extrem hohe Strafmaß knüpft auch in der Art
der Begründung unmittelbar an die Urteilspraxis der politisch
motivierten Justiz zu Beginn der 80er Jahre in Westdeutschland
an. Die Aussetzung auf Bewährung wurde verwehrt, um die "Mitsoldaten"
vor gleichen Handeln Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär |
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