08.08.99

3. BW-Arrest gegen Elmar Linden (21. Tage)


Am 06.07.99 wurde der nunmehr 3. Arrest gegen den totalen und konsequenten Kriegsdienstverweigerer Elmar Linden verhängt. Der erste Arrest ging über 14 Tage, dem schloss sich der zweite Arrest mit 18 Tagen an und nun der dritte Arrest mit 21 Tagen.

Eine Möglichkeit sich dem aggressiven deutschen Militarismus entgegenzustellen, Widerstand zu leisten, ist die totale Kriegsdienstverweigerung. Das heisst, den Kriegsdienst in all seinen Formen zu verweigern. Den Waffendienst als Soldat bei der Bundeswehr, wowie den waffenlosen Versorgungskriegsdienst, den Militaerersatzdienst als sogenannter Zivildienst.

Seit dem 5. Juli 1999 sitzt in Roth in der Otto-Lilienthal-Kaserne Elmar Linden im Arrest. Voraussichtliche Gesamthaftdauer mindestens 63 Tage. Die Zelle 2 x 3 m, vergittertes Fenster verschlossen, Milchglas ohne Sicht. Einschluss 23 h am Tag, eine Stunde Hofgang am Tag, eine Stunde Besuchszeit pro Woche. Keine Privatbücher, keine Habe.

Dies alles dafür, das Elmar Linden den Kriegsdienst konsequent verweigert und die im Grundgesetz verankerte Gewissensfreiheit in Anspruch nimmt. Dieses Grundgesetz wurde durch nachgeordnete Verordnungen und Gesetze im Laufe der Jahrzehnte aufgeweicht und grob Sinnverfälscht. Elmar Linden wird das Grundrecht auf eine freie Gewissensentscheidung verweigert. Schlimmer, für seine konsequente Absage an alle Kriegsdienste wird Linden, wie alle Totalverweigerer, systematisch verfolgt. Im Wehrstrafgesetz (§16.1), Zivildienstgesetz (§53.1), sowie Strafgesetzbuch(§109 a) sind einheitlich fünf Jahre Knast als Höchststrafe angesetzt. Derzeit verweigern etwa 150 junge Männer im Jahr die komplette Kriegsmaschine Deutschland.

Solidaritätspost an:

Elmar Linden
Otto-Lilienthal-Kaserne
Arrestraum 4
91 154 Roth

Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte Kriegsdienstgegnerinnen
Gruppe Nürnberg
Adam-Klein-Str. 6
90 429 Nürnberg
Tel.: 09 11 - 2 87 69 71
Fax: 09 11 - 2 87 65 56
Email: dfgvk.nbg@planet-interkom.de


Die Weitergabe der Texte ist unter Hinweis auf die Quelle OHNE UNS und gegen Belegexemplar erwünscht.