|
05.07.99 Pressemitteilung Prozeß gegen den Totalen Kriegsdienstverweigerer Sebastian Eichhorn am Amtsgericht DöbelnAm Dienstag, dem 06. Juli 1999, findet um 15.00 Uhr, am Amtsgericht Döbeln Raum 20 die Hauptverhandlung gegen Sebastian Eichorn wegen Totaler Kriegsdienstverweigerung statt. Eichhorn wurde im Jahre 1993 nach Antrag als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen anerkannt und hatte 1996 nach § 14b des Zivildienstgesetzes (ZDG) einen Anderen Dienst im Ausland in einem Heim für geistig Behinderte in Israel geleistet, diesen jedoch nach acht Monaten vorzeitig abgebrochen. Das Bundesamt für den Zivildienst berief den Döbelner aufgrunddessen zur Ableistung des Zivildienstes zum 04.05.1998 ein. Diesen Dienst trat der Totale Kriegsdienstverweigerer nicht an. Nun steht der mittlerweile 26jährige wegen ´Dienstflucht` (§ 53 ZDG) vor Gericht. Der totale Kriegsdienstverweigerer Eichhorn lehnt die Ableistung des Zivildienstes wegen seiner militärischen Verplanung als Teil der sogenannten Gesamtverteidigung ab und beruft sich hierbei auf die in Art. 4 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützte Gewissensfreiheit. Zivildienst ist nach dem Wehrpflichtgesetz ebenso wie der Waffendienst Erfüllung der Allgemeinen Wehrpflicht und trägt damit maßgeblich zur Aufrechterhaltung der Zwangsrekrutierung bei. Zudem können Zivildienstleistende im Verteidigungsfall zu unbefristetem Zivildienst herangezogen werden. Auch die Behauptung, der Zivildienst sei zumindest sozial sinnvoll, kann nicht überzeugen, da durch die unausgebildeten und unterbezahlten Arbeitskräfte das Lohnniveau im sozialen Bereich gedrückt, die Pflege verschlechtert und Arbeitsplätze zerstört werden. |
|