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26.03.99 PressemitteilungAngriffskrieg gegen Jugoslawien: Strafanzeige gegen Bundesregierung eingereicht. Bundeswehrsoldaten wegen Mordes angezeigt.Frankfurt/M. Nachdem sich die Bundeswehr am Krieg gegen Jugoslawien beteiligt, erstattete die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Strafanzeige und erstatte Strafantrag bei der Generalbundesanwaltschaft am Bundesgerichtshof gegen Gerhard Schröder, Rudolph Scharping und Joseph Fischer wegen Vorbereitung und Durchführung eines verbotenen Angriffskrieges (§ 80 StGB). Außerdem wurde Strafantrag gegen die an den Kriegshandlungen beteiligten Bundeswehrsoldaten wegen Mordes gestellt (§ 211 StGB). Der Beschluß der Bundesregierung, Bundeswehreinheiten am Krieg gegen Jugoslawien teilnehmen zu lassen, ist weder durch eine völkerrechtliche Grundlage gemäß Kapitel VII der UN-Charta noch durch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland legitimiert. Somit machen sich die Verantwortlichen für diesen Einsatz strafbar. Die an den Bombardierungen beteiligten Bundeswehrsoldaten machen sich des Mordes gemäß § 211 StGB schuldig, da der rechtswidrige Befehl zur Beteiligung am Angriff nach s 11 Soldatengesetz hätte verweigert werden müssen. Trotz der massiven Angriffswelle der NATO betonte Generalsekretär Javier Solana, daß sie "keinen Krieg gegen das jugoslawische Volk" führe. Die zu erwartenden Toten spotten dem offiziell verordneten Sprachgebrauch durch Solana Hohn. Dies, so die Totalverweigerer-Initiative Frankfurt/M., sei der "Zynismus der Mörder mit der staatlichen Lizenz zum Töten". Christian Axnick (DFG-VK Hessen) betonte auf der Pressekonferenz: "Eine friedliche Lösung des Kosovo-Konflikts konnte niemals durch einen Krieg der NATO gegen Jugoslawien erreicht werden. Die Behauptung, die NATO habe diesen Krieg begonnen, um eine humanitäre Katastrophe zu verhindern, ist von einzigartiger Verlogenheit. Gerade die NATO-Kriegsdrohung hat zur Intensivierung der Gewalt im Kosovo geführt: Der dadurch notwendig gewordene Abzug der OSZE-Beobachter am 20. März eröffnete sowohl den serbischen Truppen als auch der UCK die Möglichkeit, ohne Zeugen zuzuschlagen." Ausschlaggebend für den NATO-Kriegseinsatz seien eben nicht humanitäre, sondern ausschließlich machtpolitische Interessen. Das unverantwortliche Vorgehen der NATO hat zu einer Eskalation des Blutvergießens geführt, und es wird weiterhin ein Ausbrechen aus der Logik der Konfrontation unmöglich machen. Die Angriffe der NATO haben in Jugoslawien zur Ausrufung des
Kriegsrechts geführt. Es werden vermehrt junge Wehrpflichtige
in die jugoslawische Volksarmee einberufen. Das Kriegsrecht verschärft
die Strafen für Kriegsdienstverweigerung erheblich. Durch
die Nichtanerkennung der Kriegsdienstverweigerung als Asylgrund
wird diesen Männern eine Zuflucht vor dem jugoslawischen
Militär verwehrt. Angesichts dieser Haltung verwundert es
nicht, daß auch Totale Kriegsdienstverweigerer in der BRD
durch Bundeswehr und Strafjustiz massiv verfolgt werden. So etwa
sitzt der Totalverweigerer Jörg Eichler aus Dresden seit
nunmehr knapp fünf Monaten in der JVA Amberg in Untersuchungshaft
(Hauptverhandlungstermin: Mittwoch, 14.04.1999, 9 Uhr, AG Amberg). Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen
e.V. Totalverweigerer-Initiative Frankfurt am Main |
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