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07.03.99 PressemitteilungHauptverhandlung gegen Totalen Kriegsdienstverweigerer am LG Hildesheim wegen "Falscher Namensangabe" wird fortgesetzt - 300 DM Ordnungsgeld wegen "Ungebühr" verhängtHildesheim / Gifhorn / Frankfurt a.M., 07.03.1999. Am Freitag, dem 05. März 1999, begann vor dem Landgericht Hildesheim die Berufungsverhandlung in dem Strafverfahren gegen Detlev Beutner, Mitarbeiter der Totalverweigerer-Initiative Frankfurt/M. (vormals Braunschweig), wegen "Falscher Namensangabe" (§ 111 OWiG). Nach vierstündigem Prozeß wurde das Verfahren auf kommenden Donnerstag, dem 11.03.99, um 13:00 Uhr (LG Hildesheim, Kaiserstraße 60, Saal 27) vertagt. Unterdessen verhängte das LG Hildesheim ein "Ordnungsgeld" von 300,- DM wegen "Ungebühr", da der Angeklagte sich geweigert hatte, bei der Vereidigung eines Zeugen aufzustehen. Beutner hatte sich Ende Mai 1996 mit dem Einberufungsbescheid des Totalen Kriegsdienstverweigerers Heiko Thiele in der Hammerstein-Kaserne in Wesendorf 'gestellt'. Die Totalverweigerer-Initiative Braunschweig hatte erwartet, daß die Bundeswehr vor Aufregung vergessen würde, den Personalausweis zu kontrollieren und somit den 'falschen' Totalverweigerer arrestieren würde. Mit der Aktion sollte in der Öffentlichkeit verstärkt auf die Praxis der Bundeswehr aufmerksam gemacht werden, Totalverweigerer in einem nicht ansatzweise rechtsstaatlichen Verfahren noch vor einem Strafprozeß zwei bis drei Monate zu arrestieren. Tatsächlich versäumte es die Bundeswehr, die Personalien
festzustellen. Wegen eines anwesenden Kamerateams verzichtete
das Militär jedoch zu diesem Zeitpunkt auf eine Festnahme.
Dafür wurde Thiele zweieinhalb Monate später durch Feldjäger
und Polizei festgenommen, verbrachte 63 Tage im Bundeswehrarrest
und wurde schließlich vom Landgericht Hildesheim zu einer
Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung rechtskräftig
verurteilt. In der Hauptverhandlung am letzten Freitag trug Beutner zunächst vor, vor welchem Hintergrund das Verfahren stattfindet und mit welcher Motivation die Aktion von 1996 geplant war. Es kam jedoch zu zahlreichen Unterbrechungen durch Oberstaatsanwalt Kreutz und den Vorsitzenden Richter, die den Vortrag immer wieder abbrechen wollten. Als Zeuge trat dann zunächst der Soldat Torsten Stecher auf, welcher 1996 Dienst als Wachhabender hatte. Stecher sagte aus, er habe zwar nicht nach dem Namen oder gar dem Personalausweis gefragt, Beutner habe aber explizit behauptet, Heiko Thiele zu sein. Der Angeklagte bestand daraufhin auf einer Vereidigung des Zeugen, zum einen, da durch die fehlende Frage nach dem Namen die Ordnungswidrigkeit nach § 111 OWiG nicht erfüllt sein kann, zum anderen, da der Zeuge durch die Behauptung, Beutner habe sich für Thiele ausgegeben, den Angeklagten durch unwahre Aussagen zu belasten versuchte und sich nunmehr eines Meineids schuldig gemacht hat (Mindeststrafe 1 Jahr). Beutner erklärte, er werde deshalb nach Fertigstellung des Protokolls Strafanzeige erstatten. Als der Angeklagte sich bei der Vereidigung des Zeugen nicht erhob, da er, wie er erklärte, grundsätzlich als Angeklagter nicht vor einem Gericht aufstehe, verhängte das Gericht auf Antrag des Oberstaatsanwalts ein Ordnungsgeld von 300,- DM, ersatzweise sechs Tage Ordnungshaft. Nach dem Zeugen Stecher wurde der Zeuge Lucka - ebenfalls Soldat -gehört, der erklärte, er habe Beutner nach Namen und Geburtsdatum gefragt. Auf die erste Frage des Angeklagten an den Zeugen erwiderte dieser: "Ich beantworte doch keine Fragen von diesem Kameraden hier!". Erst auf Vorhalt des Gerichts war Lucka dann, wenn auch widerwillig, bereit, auf Fragen den Angeklagten einzugehen. Beutner beantragte dann, zu dem Gespräch mit dem Soldaten Stecher die Zeugen Rainer Scheer (Braunschweig) und Michael Enger (Hamburg) zu befragen, die seinerzeit als Kamerteam anwesend waren. Da der Zeuge Scheer vor dem Gericht wartete, wurde dieser sofort vernommen. Scheer widersprach der Aussage des Soldaten Stecher, daß sich Beutner als Thiele ausgegeben habe. Zu einer Entscheidung, ob der zweite Zeuge ebenfalls geladen werden soll, kam es nicht mehr, da das Gericht die Sitzung beenden wollte und auf kommenden Donnerstag vertagte. Dann soll auch über einen weiteren Beweisantrag Beutners entschieden werden, mit dem die Glaubwürdigkeit des Zeugen Lucka in Frage gestellt werden soll: Denn dieser hatte Beutner bei der Hauptverhandlung gegen Heiko Thiele im September 1996 anzugreifen versucht und, als er durch den damaligen Verteidiger Günter Werner (Bremen) zurückgehalten wurde, Unterlagen auf Beutner geworfen. Aktenzeichen: 18 Ns 8 Ds 31 Js 17680/96 |
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