|
26.02.99 Pressemitteilung 03/99:LG Hildesheim: Vierte Hauptverhandlung gegen Totalen Kriegsdienstverweigerer wegen "Falscher Namensangabe"Hildesheim / Gifhorn / Frankfurt a.M., 26.02.1999. Am Freitag, dem 05. März 1999, findet um 09:00 Uhr vor dem Landgericht Hildesheim (Kaiserstraße 60, Raum 27) - zum vierten Mal - ein Strafverfahren gegen Detlev Beutner, Mitarbeiter der Totalverweigerer-Initiative Frankfurt/M. (vormals Braunschweig), wegen "Falscher Namensangabe" (§ 111 OWiG) statt. Beutner hatte sich Ende Mai 1996 mit dem Einberufungsbescheid des Totalen Kriegsdienstverweigerers Heiko Thiele in der Hammerstein-Kaserne in Wesendorf 'gestellt'. Die Totalverweigerer-Initiative Braunschweig hatte erwartet, daß die Bundeswehr vor Aufregung vergessen würde, den Personalausweis zu kontrollieren und somit den 'falschen' Totalverweigerer arrestieren würde. Mit der Aktion sollte in der Öffentlichkeit verstärkt auf die Praxis der Bundeswehr aufmerksam gemacht werden, Totalverweigerer in einem nicht ansatzweise rechtsstaatlichen Verfahren noch vor einem Strafprozeß zwei bis drei Monate zu arrestieren. Tatsächlich versäumte es die Bundeswehr, die Personalien festzustellen. Wegen eines anwesenden Kamerateams verzichtete das Militär jedoch zu diesem Zeitpunkt auf eine Festnahme. Dafür wurde Thiele zweieinhalb Monate später durch Feldjäger und Polizei festgenommen, verbrachte 63 Tage im Bundeswehrarrest und wurde schließlich vom Landgericht Hildesheim zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt. Bereits am 29. November 1996 fand das erste Strafverfahren gegen Beutner am Amtsgericht Gifhorn statt. Der damals zuständige Strafrichter Quoos verhandelte jedoch, ohne Beutner zuvor eine Anklageschrift zugestellt zu haben. Der Richter verurteilte den Angeklagten zu einem Bußgeld von 300,- Mark wegen "Falscher Namensangabe". Gegen dieses Urteil hatte Beutner Revision wegen der Nichtzustellung der Anklageschrift eingelegt, welche das Oberlandesgericht Celle einstimmig für begründet hielt und dementsprechend das Urteil am 24. Juni 1997 aufhob. Die zweite Hauptverhandlung fand am 16.10.97 vor dem AG Gifhorn statt. Nunmehr hatte Richterin Ulrich den Vorsitz in dem Verfahren. Sie sprach Beutner frei. Da die schriftlichen Gründe aber erst über zehn Wochen nach der Verhandlung zu den Akten gebracht wurden - fünf Wochen später, als es die Strafprozeßordnung zuläßt - legte nun die Staatsanwaltschaft ihrerseits Revision gegen das Urteil ein, woraufhin das OLG Celle das Urteil am 09.06.98 ein zweites Mal aufhob. Zum dritten Mal wurde dann am 17.11.98 die Sache vor dem AG Gifhorn verhandelt. Beutner wurde erneut - diesmal unter Vorsitz von Richter Hartleben - freigesprochen. Doch die Staatsanwaltschaft hofft noch immer, eines Tages einen 'Erfolg' gegen den ungeliebten Antimilitaristen erreichen zu können, und legte Berufung ein. Fast drei Jahre nach dem Tatvorwurf wird daher nun am 05. März 1999 vor dem Landgericht Hildesheim zum vierten Mal über den Sachverhalt verhandelt. Das Verfahren kann dabei selbst im Falle einer Verurteilung höchstens mit einer Geldbuße von 300,- DM enden. Die Verfahrenskosten belaufen sich derweil auf mehrere tausend DM. Aktenzeichen: 18 Ns 8 Ds 31 Js 17680/96 |
|