27.11.98

Prozeß gegen Niels Pomplun vertagt


Bericht über den Prozeß gegen Niels Pomplun am 27. 11. 1998 am LG Hamburg

Niels stand heute bereits zum vierten Mal wegen seiner Haltung als konsequenter Kriegsdienstverweigerer vor einem Gericht und es sollte nicht das letzte Mal sein...

Er war 1995 nicht in der Kaserne aufgelaufen und kehrte zunächst auch aus den ihm gewährten Urlaubstagen zwischen den Arresten nicht zurück. Da sich die zwei Tage in Freiheit somit auf 6 Wochen verlängerten, gab er dieses Verhalten auf und kam nach dem zweiten Urlaub aus „freien“ Stücken zurück. Nach 4x21 und 1x7 Tagen Arrest wurde er dann nicht weiter behelligt.

Mit fünf minütiger Verspätung begann die Verhandlung mit dem üblichen Prozedere: Richter Hartung verlaß gelangweilt und schniefnasig den Tatvorwurf (2x eigenmächtiges Fernbleiben und 4 Befehlsverweigerungen), sowie die bisherigen Urteile: 6 Monate auf Bewährung am AG HH-Harburg, 10 Monate ohne Bewährung bei Hannelis Kögel am LG-HH und schließlich die Aufhebung und Rückverweisung durch das OLG.

Nach der Aufnahme der Personalien verlaß Niels seine Prozeßerklärung, in der er hauptsächlich sehr schlüssig anhand einiger einschlägiger Zitate die Verbindung zwischen Militär, Zivildienst, §15a, und der Wehrpflicht darlegte. Er negierte die Möglichkeit der gewaltsamen Lösung von Problemen und stellte den imperialistischen Charakter des militärischen Auftrages spätestens seit 1992 dar. Sehr kurz hingegen blieb der persönliche Bezug zum Thema umrissen, er bemängelte das Anerkennungsverfahren als bloßes Regulierungsinstrument für die BW-Stärke, habe jedoch schon aufgrund seiner Einstellung zum Zivildienst keinen KDV-Antrag gestellt. Konsequenter weise habe er neben dem reinen Kriegsdienst auch die Musterung sowie die EVP verweigert. Auf die direkten Nachfragen des Richters zu den Tatvorwürfen, die dieser an ihn stellte, da der Zeuge von der Bundeswehr nicht erschienen war, wollte Niels dann auch nicht weiter eingehen, da er sein Gewissen für unprüfbar halte und vom Gericht die Anerkennung seiner Gewissensgründe ohne weitergehende Begründung verlange.

Darauf hin drohte Ri. Hartung mit der Vertagung des Prozesses, bis der Zeuge wieder genesen sein würde. Nach einer zehnminütigen Beratungspause ließ Niels durch seine Rechtsanwältin Gabriele Heinecke erklären, er werde nicht an seiner Verurteilung mitwirken. Hartung vertagte, ließ sich aber unterbrechen und in eine Diskussion mit Gabriele verstricken, in deren Verlauf er „ohne mich zu weit zu offenbaren“ Zweifel an der Zuverlässigkeit des Zeugen bezüglich drei Jahre alter Vorkommnisse aufkommen ließ, die Interpretation des Art. 4 von Niels zurückwies, eine Bewährungsstrafe ankündigte und noch einmal die Liste der „Tatsachen“ verlaß, die er gerne durch den Zeugen festgestellt haben wollte.

Schwerwiegende Terminschiebereien später wurde die Verhandlung nach 20 Minuten sowie weiteren 20 Minuten offener Diskussion sowie einer zehnminütigen Pause unterbrochen und auf

Freitag, den 18.12.98, 09:00 Uhr
Am LG-HH,
Kapstadtring 1,
Saal 1012

vertagt.

Da zu diesem Zeitpunkt so wie es scheint die Verhandlung komplett wiederholt werden muß, lohnt sich der Besuch auf jeden Fall!


Die Weitergabe der Texte ist unter Hinweis auf die Quelle OHNE UNS und gegen Belegexemplar erwünscht.