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Aus Ausgabe 2/98 (August)Marko Langert (Leipzig) - Klappe, die zweiteMarko hatte am 26. März 1998 seinen Prozeß wegen
Dienstflucht am AG Leipzig. (vgl. OU 1/98, S. 11) Das Urteil war,
zumindest realpolitisch besehen, relativ moderat: eine Geldstrafe
von 80 Tagessätzen á 20,- DM. Da sowohl die StA (deren
Antrag das Gericht damit gefolgt war), als auch die Verteidigung
damit "zufrieden" waren, stimmte Marko auf Anraten seines
damaligen Verteidigers RA Borchers einem gegenseitigen Rechtsmittelverzicht
zu, womit das Urteil mit sofortiger Wirkung Rechtskraft erlangte. In diesem Fall hatte Markos Verteidiger selbst zu diesem Schritt angeraten, da er über wenig Erfahrungen mit Strafprozessen gegen Totalverweigerer verfügte und deshalb die Doppelbestrafungsproblematik nicht kannte. Das Beispiel zeigt erneut, daß mensch mit der Wahl seines Verteidigers sehr sorgfältig umgehen und lieber die Finger von AnwältInnen lassen sollte, die sich nicht in der juristisch sehr speziellen Thematik der Totalverweigerung auskennen. Außerdem sollte mensch sich nie auf juristische Spielereien wie einen gegenseitigen Rechtsmittelverzicht einlassen sollte, bevor er sich nicht ausführlich mit seiner/m VerteidigerIn über alle (möglichen) Konsequenzen beraten hat. (je) |
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