Aus Ausgabe 2-3/97 (September)

Bundeswehr versucht verjährten Arrest zu vollstrecken

Im Fall Axel Krauße wandelt die Bundeswehr auf des Strafgesetzbuches Schneide: Zuletzt versuchte sie, einen längst verjährten Arrest gegen Axel zu vollstrecken. Gegen die Verantwortlichen wurde Strafanzeige erstattet. Auch auf parlamentarischer Ebene könnte sich ein Nachspiel ergeben. Klaus Fischer von der DFG-VK Dinslaken bereitet eine kleine Bundestags-Anfrage vor, die von der verteidigungspolitischen Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Angelika Beer, eingebracht werden soll. (hl/fj)

Anfang letzten Jahres sollte Axel Krauße seinen Wehrdienst in der Dr.-Dorothea-Erxleben-Kaserne antreten. Er erschien dort zwei Wochen später, verweigerte aber sämtliche Befehle, woraufhin die Bundeswehr ihn für 54 Tage arrestierte. Der zuständige Militärrichter aus Kassel stimmte nach Ablauf dieses Arrestes keiner weiteren Arrestierung zu. Die Bundeswehr in Halle wartete dagegen den Urlaub des zuständigen Richters ab und ließ Axel dann durch Feldjäger festnehmen und nach Halle bringen. Weitere 21 Tage Arrest wurden beantragt, denen der Militärrichter in Karlsruhe auch zustimmte.

Der Totalverweigerer wurde nach Dessau in die Hugo-Junkers-Kaserne gebracht, da die Hallenser Kaserne keine Arrestzellen besaß. In Dessau trat Axel für acht Tage in den Hungerstreik, woraufhin er am 1.8.96 nach Leipzig in das dortige Bundeswehrkrankenhaus verlegt wurde, von wo er aus geflohen war.

Seither ist der Magdeburger einer kontinuierlichen Verfolgung durch Feldjäger ausgesetzt gewesen. Seine Entlassung, die regulär im Herbst ´96 hätte erfolgen müssen, wurde durch die Bundeswehr durch Nachdienbescheide herausgezögert. Weiter wurde Axel in der ersten strafrechtlichen Instanz des Amtsgerichtes Halle/ Saalkreis verwarnt – seine Gewissensentscheidung wurde über die Belange der Bundeswehr gestellt. Die Staatsanwaltschaft Halle ging daraufhin in Berufung. Axel wurde schließlich am 11.6.97 vom Landgericht Halle zu sechs Monaten Freiheitsstrafe, die auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt wurden, verurteilt.

Trotzdem wurde der Totalverweigerer am Montag, den 14.7.97 überraschend von Feldjägern festgenommen und nach Halle gebracht, was einen Verstoß gegen Artikel 5 (Recht auf Freiheit) der Konvention zum Schutz der Menschenrechte darstellt, an die auch die Wehrdisziplinarordnung (WDO) gebunden ist. Aufgrund des Beschlusses des Truppendienstgerichts Süd vom 23.3.96 war eine erneute Arrestierung unzulässig. Seit dem 15.8.96 war der Beschluß über die verhängten 21 Tage Arrest unanfechtbar geworden und nach der Wehrdisziplinarordnung § 53 nach sechs Monaten verjährt. Verstöße gegen die Verjährungsfrist sind nach § 345 Absatz 1 StGB (Verfolgung gegen Unschuldige) strafbar und können mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Die Totalverweigerer-Initiative Braunschweig hat bereits am Tag der Festnahme den verantwortlichen Kommandeur des in Halle stationierten Sanitätsbataillons 131 Dr. Hartenstein sowie seinen Stellvertreter Oberstleutnant Petersen rechtlich informiert. Weiterhin hat sie in Zusammenarbeit mit der Braunschweiger Rechtsanwältin Barbara Kramer Strafanzeige gegen Dr. Hartenstein und Petersen wegen Vollstreckung gegen Unschuldige gestellt. Dr. Hartenstein hat die vorläufige Festnahme dann gegen 14.00 Uhr aufgehoben, die Verlegung von Axel Krauße nach Holzdorf beantragt, damit dieser den bereits verjährten Arrest absitzen sollte und weitere 21 Tage Arrest beantragt.

Am Mittwoch, den 16.7.97 ist Axel Krauße jedoch aus dem Arrest in Holzdorf aufgrund des öffentlichen Drucks entlassen worden. Oberstleutnant Rühl, Kasernenkommandant in Holzdorf, entschied, daß das Vollzugsersuchen des Bataillonskommandeurs Dr. Hartenstein aus oben bereits genannten Gründen rechtswidrig ist. Er setzte gegen 13:00 Uhr die Maßnahme aus und ließ Axel Krauße nach Halle überführen, nicht ohne zu verdeutlichen, daß er nie wieder Vollzugsersuchen des Hallenser Kommandeurs annimmt. Am Abend in Halle angekommen, konnte der Antimilitarist Krauße nach Hause gehen.

Daraufhin beantragte Dr. Hartenstein dessen Entlassung beim Verteidigungsministerium und zog den beantragten 21tägigen Arrest zurück.


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