Aus Ausgabe 3-4/95 (Sommer)

Appell von ICOM und Bundestreffen der TKDVer an amnesty international


Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Universal Declaration of Human Rights - UDHR) erkennt die Freiheit des Gewissens als ein grundlegendes Recht an. Mit ihrer Resolution vom 10. März 1987 rief die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen ihre Mitgliedsstaaten auf, Kriegsdienstverweigerung als eine echte Ausübung der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit anzusehen.

Bei der Ausübung dieses grundlegendes Rechts gibt es Kriegsdienstverweigerer, die es ablehnen, einen (zivilen) Dienst als Ersatz für den Militärdienst zu leisten. Sie betrachten ihn als Teil des Wehrpflichtsystems und damit als integralen Bestandteil der militärischen Verteidigungsstruktur. Dies verletzt die Forderung ihres Gewissens, jede Einbeziehung in jede Art Militärstruktur zu verweigern.

Obwohl im allgemeinen Übereinstimmung darüber herrscht, daß ein grundlegendes Recht nicht Gegenstand irgendwelcher Beschränkungen oder abhängig von irgendwelchen Forderungen sein sollte, klagen diese Verweigerer die Tatsache an, daß in der Praxis schwerwiegende Sanktionen bei der Ausübung ihrer Rechte folgen. Die Tatsache, daß sie die einzigen sind, die zu dem (zivilen) Ersatzdienst herangezogen werden, welcher außerdem die Verpflichtung auf das männliche Geschlecht beschränkt, zeigt, daß der wesentliche Grund für diesen Dienst nicht darin liegt, daß dieser zivil oder sozial ist, sondern darin, daß er ein Ersatz ist und damit etwas, was aus der Wehrpflicht abgeleitet und in dieser Funktion einzig gerechtfertigt ist.

Das führt zu dem Schluß, daß ein (ziviler) Ersatzdienst eine Bestrafung darstellt, die dazu bestimmt ist, die volle Ausübung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung zu beschränken, und die die wirkliche, ursprüngliche Absicht dieser Verweigerer, sich an keiner militärischen Struktur zu beteiligen, pervertiert.

Als ein Ergebnis dieser Überlegungen und auf der Grundlage, daß amnesty international jede Person als GewissensgefangeneN betrachtet, die, ohne Gewalt zur Verteidigung ihrer Position angewandt zu haben, aus Gründen ihres Glaubens oder ihrer Überzeugung inhaftiert ist, fordern die TeilnehmerInnen des IX. Internationalen Treffens der Kriegsdienstverweigerer (International Conscientious Objectors Meeting - ICOM), stattgefunden in Kolumbien im November 1994, die TeilnehmerInnen der XXI. Dreijahreskonferenz der Internationalen der Kriegsdienstverweigerer (War Resisters' International - WRI), stattgefunden in Brasilien im Dezember 1994, und die TeilnehmerInnen des Bundestreffens der Totalen Kriegsdienstverweigerer 1995, stattgefunden bei Berlin im April 1995, Amnesty International auf, diese Anerkennung auf diejenigen auszudehnen, die auf der Grundlage ihrer Weigerung, Militär- oder als dessen Ersatz Zivildienst zu leisten, in der Ausübung ihres grundlegenden Rechts auf Kriegsdienstverweigerung, inhaftiert sind. (Übersetzung: db)


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